Notar Dr. Reymann

Notariatsverwalter Voshagen

Der Beruf des Notars ist geprägt durch den Umgang mit Menschen in wichtigen Lebenssituationen. Notare stehen kraft ihres öffentlichen Amtes Privatpersonen, Berufsträgern und Unternehmern bei ganz unterschiedlichen Entscheidungen und Geschäften als hochqualifizierte und neutrale Volljuristen zur Seite. Gerne sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner für alle notariellen Geschäfte, etwa im Immobilienrecht Familienrecht, Erbrecht, Unternehmensrecht sowie bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Herr Notar Dr. Christoph Reymann
hat zum 1. Juli 2021 seinen Amtssitz nach Landsberg am Lech verlegt und ist seitdem hier als Amtsnachfolger des Notars Prof. Dr. Alexander Krafka tätig.

Herr Notariatsverwalter Patrick Voshagen
ist seit 1. Februar 2026 an Stelle des Notars Patrick Schneider als notarieller Amtsträger an dieser Notarstelle in Landsberg am Lech tätig.

ARBEITSBEREICHE

Wir beraten Sie umfassend mit juristischer Kompetenz

  • Der Kauf einer Immobilie ist eine ganz erhebliche, vielleicht in Ihrem Leben sogar einmalige Investition. Daher verlangt das Gesetz die notarielle Beurkundung des Vertrags. Wir stellen für den Verkäufer und für den Käufer sicher, dass die der Vertrag ausgewogen gestaltet wird und keine der beiden Seiten verhängnisvolle Risiken eingeht. Wir beraten Sie und erläutern Ihnen das mitunter nicht leicht verständliche, aber erforderliche Vertragswerk und machen Sie auf mögliche Probleme bei der Vertragsabwicklung und Finanzierung aufmerksam.

    Nach der Beurkundung wickeln wir für Sie den Vertrag ab. Zur Vorbereitung eines Kaufvertrags bitten wir Sie, uns das AUSGEFÜLLTE ANGABENBLATT zukommen zu lassen. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

    Es kommt vor, dass ein Haus oder eine Wohnung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch gar nicht fertiggestellt ist. Bei diesem sog. Kauf vom Bauträger sieht das Gesetz besondere Schutzvorkehrungen – z. B. die bloß ratenweise Zahlung nach Baufortschritt – vor. Diese Schutzvorkehrungen setzen wir für Sie bei der Vertragsgestaltung um.
    Wenn Sie überlegen, Grundbesitz auf Ihren Ehegatten, Ihre Kinder oder andere nahe stehende Personen zu übertragen, können Sie uns gleichfalls gerne kontaktieren. Wir erläutern Ihnen gerne die Vor- und Nachteile einer solchen Überlassung/Schenkung. Bei der Gestaltung des Vertrags achten wir darauf, dass Ihre Rechte entsprechend Ihren Wünschen sinnvoll gesichert sind. Zur Vorbereitung der Überlassung oder Schenkung bitten wir Sie uns das ANGABENBLATT AUSZUFÜLLEN. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

  • Kennen Sie die mit Ihrem Tod eintretende gesetzliche Erbfolge? Lassen Sie sich von uns die im Hinblick auf Ihre Familienverhältnisse automatisch eintretenden Folgen Ihres Ablebens erläutern. Eine nachträgliche Korrektur dieser nicht immer passenden Erbfolge lässt sich meist nur schwer erreichen. Von den Kosten ganz zu schweigen. Vertrauen Sie nicht blind auf das Gesetz. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren letzten Willen durchzusetzen.

    Wir erläutern Ihnen die Möglichkeiten und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Formen einer letztwilligen Verfügung. Unterschätzen Sie nicht die Schwierigkeiten, Ihren letzten Willen eindeutig und zweifelsfrei zu formulieren. Kennen Sie denn den Unterschied zwischen einer Auflage, einem Vermächtnis und einer Erbeinsetzung? Ist Ihnen die Gefahr einer dauerhaften Bindung bei einem gemeinschaftlichen Testament bekannt?

    Wir entwerfen mit Ihren Informationen eine für Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse passende letztwillige Verfügung. Verschließen Sie also nicht die Augen vor den rechtlichen Folgen Ihres Ablebens. Nehmen Sie die Dinge selbst in die Hand. Auch nach Eintritt eines Erbfalls helfen wir Ihnen bei den erforderlichen Formalitäten, bspw. der Beantragung eines Erbscheins oder der Ausschlagung. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Erbauseinandersetzungen.

  • Viele Leute wissen nicht was passiert, wenn sie wegen eines Unfalls oder bei einer schweren Krankheit ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können. Wussten Sie, dass das Amtsgericht in einem solchen Fall eine Betreuung anordnet? Dies führt nicht selten dazu, dass fremde Personen als Betreuer für Sie bestellt werden.

    Ehepartner meinen häufig irrtümlicher Weise, allein die Tatsache ihrer Eheschließung genüge, um für den anderen Ehepartner in einer solchen Situation handeln zu können. Auch ein Ehepartner kann aber ohne eine Vollmacht nicht wirksam für den Betroffenen in vermögensrechtlichen Angelegenheiten handeln.

    Wegen der Einschaltung des Gerichts wird eine Betreuung häufig als problematisch, nicht selten sogar als teuer empfunden. Wenn sie die Dinge selbst in die Hand nehmen, können Sie einer Person Ihres Vertrauens Vorsorgevollmacht erteilen.

    Lassen Sie sich bei uns beraten und vermeiden Sie Fehler. Wir erläutern Ihnen auch, wo Sie die Vollmacht registrieren und aufbewahren können.

    Viele Mandanten wünschen sich zudem eine Patientenverfügung. Sie können dadurch rechtlich verbindlich Ihren Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung anordnen.

  • In Anbetracht der Häufigkeit von Ehescheidungen, sollten Sie sich nicht scheuen, sich bei uns über die rechtlichen Folgen und Konsequenzen einer Eheschließung zu informieren. Wissen Sie beispielsweise, was es mit dem gesetzlichen Güterstand auf sich hat? Sind Ihnen die gesetzlichen Unterhaltspflichten bei einer Scheidung bekannt?

    Es mag zwar unromantisch erscheinen, aber wegen der einschneidenden Rechtsfolgen ist es sinnvoll sich über die Möglichkeiten eines Ehevertrags beraten zu lassen.

    Dasselbe gilt, wenn Sie über eine Adoption nachdenken.

    Leben Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft? Täuschen Sie sich nicht über die rechtlichen und wirtschaftlichen Probleme einer Trennung. Dies gilt besonders, wenn Sie zusammen eine Immobilie erwerben oder ein Haus bauen wollen. Treffen Sie dann erst Recht Vorsorge für den Fall der Trennung, um den Streit und die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu vermeiden.

    Im Falle der Trennung können Sie in einer Scheidungsvereinbarung alle wesentlichen Scheidungsfolgen regeln, bspw. den Zugewinnausgleich, Unterhalt und Versorgungsausgleich. Damit lassen sich die gerichtlichen Kosten einer Scheidung mitunter ganz erheblich vermindern. Eine Scheidungsvereinbarung erspart Ihnen zudem häufig viel Ärger und Stress.

  • Sie wollen ein Unternehmen gründen oder Ihr Unternehmen verändern? Wir helfen Ihnen – gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihren steuerlichen Beratern – bei der Umsetzung Ihres Vorhabens in der richtigen Rechtsform. Wir erläutern Ihnen die Möglichkeiten und die jeweils damit verbundenen Vor- und Nachteile, wie bspw. die Fragen der Haftung.

    Die Beurkundung einer Ein-Personen-GmbH bereiten wir Ihnen gerne innerhalb von 24 Stunden vor, so dass Sie mit Ihrem Unternehmen sofort beginnen können.
    Wenn Sie Ihr Unternehmen gemeinsam mit anderen gründen wollen, stellen wir Ihnen einen sachgerechten Gesellschaftsvertrag zur Verfügung, der alle üblicherweise auftretenden Probleme zielführend regelt. .

    Auch nach der Gründung Ihres Unternehmens besteht häufig Beratungsbedarf. Wir begleiten Sie bei erforderlichen Umstrukturierungen, bspw. wegen der Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen oder dem Beitritt oder dem Ausscheiden eines Gesellschafters/Investors.
    Die gesetzlich verbindlichen Notarkosten einer Beurkundung umfassen grundsätzlich die Kosten der Beratung und zwar unabhängig von der Zeitdauer.

TEAM

Wir sind für Sie da

Unsere Mitarbeiter nehmen Ihre Anliegen entgegen und sorgen dafür, dass Ihnen Entwürfe umgehend nach deren Erstellung auf dem gewünschten Wege zugesandt und nach einer Beurkundung zügig abgewickelt werden, beispielsweise durch Vollzug der entsprechenden Vereinbarung im Grundbuch. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Nachricht und teilen darin Ihr Anliegen mit, damit wir Ihnen umgehend weiterhelfen können.

FORMULARE

Mit diesen Formularen können Sie Ihr Anliegen konkretisieren und wir können Ihnen effizient und zeitnah weiterhelfen.

KONTAKT

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Notar Dr. Christoph Reymann
Notariatsverwalter Patrick Voshagen
Hubert-von-Herkomer-Str. 73
86899 Landsberg am Lech

Tel.:  08191 972020
Fax:  08191 2455
Mail: notare@herkomer73.de

Nächste Parkmöglichkeiten:
Tiefgarage im Schlossberg, Ausgang: Hubert-von-Herkomer-Straße, Stadtverwaltung („linker Stollen“)